Entlastungspakete vom Staat für Azubis

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Durch die Coronapandemie und den Krieg in der Ukraine sind die Preise bei uns extrem gestiegen. Deshalb hat die Regierung etliche Entlastungen geplant und auch teilweise schon umgesetzt. Doch welche Entlastungspakete auch für Azubis zutreffen ist oft nicht wirklich klar. Genau deshalb bringen wir heute in diesem Beitrag endlich mal Licht ins Dunkle, was dir als Azubi aktuell zusteht.

Entlastungspakete

Ich möchte dir zunächst erklären was man überhaupt unter den Entlastungspaketen versteht, warum man diese ins Leben gerufen hat, für was sie da sind, woher sie kommen und was du davon hast.

Was ist das & warum gibt es das?

Auf Grund von den steigenden Strom- und Gaspreisen hat unsere Bundesregierung beschlossen die Bürgerinnen und Bürger von Deutschland zu entlasten. Die Preise sind auf Grund von der Corona-Pandemie aber auch vor allem wegen dem Krieg in der Ukraine drastisch gestiegen. Du hast sicherlich mitbekommen, dass die Strompreise und Gaspreise explodieren, ebenso die Spritpreise an den Tankstellen. Genau so steigen kontinuierlich die Preise in den Supermärkten an, ein Ende ist aktuell leider nicht in Sicht.

Viele Menschen können sich schlichtweg einfache Dinge wie Lebensmittel, Strom oder Sprit nicht mehr leisten. Und da rede ich nicht davon, dass es am Ende vom Monat mal ein bisschen knapp wird, sondern davon, dass man am Anfang oder in der Mitte des Monats einfach Nichts mehr hat und nicht weiß von was man den nächsten Einkauf bezahlen soll.

Die Entlastungspakete sind prinzipiell eine gute Sache, hat aber natürlich auch wieder sein Für und Wieder. Denn im Endeffekt werden die Pakete aus der Steuerkasse und dadurch über uns als Steuerzahler bezahlt – da lügt man sich irgendwie auch in die eigene Tasche…

Nun gut, wir nehmen aktuell was wir bekommen und sagen deshalb natürlich auch nicht nein. Wobei die Pakete natürlich noch viel zu gering sind im Vergleich zu der Belastung, die man aktuell hat. Doch da schrauben sie ja aktuell nach, mehr dazu dann weiter unten.

Die Entlastungspakete sind dafür da die hohen Mehrkosten abzufedern, die wir aktuell haben. Die Bundesregierung empfiehlt deshalb seit einiger Zeit sich mit Lebensmittel, Kerzen, Wasservorrat etc. auszustatten, falls ein Notfall wie z.B. ein Stromausfall eintritt. Die Checkliste der Bundesregierung findest du hier. Meine Meinung dazu ist, dass du jetzt nicht komplett durchdrehen solltest und dich wie ein verrückter Preper ausstatten sollst. Aber die Punkte der Checkliste sind sicherlich nicht verkehrt, denn eine Taschenlampe bzw. Kerzen und Wasser in Flaschen schadet im Notfall nicht!

Für wen sind die Pakete?

Klären wir jetzt mal, für wen die Entlastungspakete da sind. Ironischerweise habe ich bei der Recherche für diesen Beitrag auf der Seite der Bundesregierung gesehen, dass es hier etliche Beispiele für die Gruppen gibt, die eine Entlastungen erhalten. Fällt dir auf welche Sparte hier mal wieder fehlt? Ich finde dich zumindest nirgends explizit aufgeführt. Aiaiaiaiaiai…. 🙁

Quelle: Screenshot Website Bundesfinanzministerium

Aber genau deshalb gibt es ja diesen Beitrag, damit du auch endlich einen Überblick bekommst. In dem Fall siehst du aber, dass die Entlastungspakete im Prinzip für alle da sind, die einen profitieren wie immer mehr davon und die anderen weniger – wie es es oft ist.

Du wirst die Pakete in unterschiedlicher Form bemerken, zum einen direkten als Überweisung auf den Konto, zum anderen an günstigeren Preisen vor Ort. Darauf gehe ich aber gleich nochmals ein.

Aktuelle Entlastungen für Azubis im Überblick

Name EntlastungspaketWas ist das?Was bedeutet das?Wie lange/wann ist das Paket gültig?
9€-TicketJuni, Juli + August 2022 gab es das 9€/Monat für den kompletten öffentlichen Nahverkehr in DeutschlandDu konntest für 3 Monate lang sehr günstig mit den Öffis unterwegs sein. Aktuell ist in Diskussion ob/wie das Ticket verlängert wird.Ist ab September nicht mehr gültig. Nachfolger soll Anfang 2023 kommen (voraussichtlich für 49€).
TankrabattJuni, Juli + August 2022 wurde die Energiesteuer auf den Sprit gesenkt;
-> Benzin 30 Cent Senkung der Energiesteuer plus 5 Cent Ersparnis bei der Mehrwertsteuer
-> Diesel 14 Cent Senkung der Energiesteuer plus 3 Cent Ersparnis bei der Mehrwertsteuer
Du konntest 3 Monate günstiger tanken, denn die Steuer wurde gesenkt. Ab September steigt die Steuer wieder an und der Sprit wird wieder teurer. Hier ist nichts in der Überlegung ob der Rabatt verlängert wird.Ist ab September nicht mehr gültig, kein Nachfolger geplant.
Energiepreis-pauschale300€ brutto für jeden Erwerbstätigen + 200€ extra für dich als AzubiWenn du erwerbstätig bist, dann bekommst du 300€ Energiepreispauschale im September mit deinem Lohn automatisch ausbezahlt. 200€ erhältst du speziell als Azubis extra.Eine einmalige einmalige Zahlung ca. im September 2022 und Januar 2023.
Kinderbonus/ Kindergeld100€/Kind wenn Anspruch auf Kindergeld besteht.
Kindergeld wird zum 1.1.2023 erhöht.
Der Bonus wird einmalig ausbezahlt, wenn du Kinder hast. Du kannst aber auch deine Eltern fragen, ob sie dir den Kinderbonus auszahlen, wenn du auch das Kindegeld bekommst.Eine einmalige Zahlung, die bereits ausbezahlt wurde.
Einmalige Erhöhung zum 1.1.2023.
Entfernungs-pauschaleRückwirkend zum 1.1.2022 wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 35 Cent/ Kilometer auf 38 Cent/Kilometer erhöht Bei der Steuererklärung kann man eine höhere Entfernungspauschale veranschlagen (gilt für PKW, Bus/Bahn, Fahrrad, zu Fuß). Du bekommst damit eine höhere Erstattung.Ist rückwirkend zum 1.1.2022 gültig.
Arbeitnehmer-pauschbetrag/
Werbungskosten-Pauschbetrag
Steigt rückwirkend zum 1.1.2022 um 200 Euro auf insgesamt 1.200 Euro. Zum 1.1.2023 steigt er auf 1.230€Damit ist deine steuerliche Entlastung höher und du kannst mit einer höheren Rückerstattung bei der Steuererklärung rechnen.Ist ab sofort gültig und wirkt sich bei nächster Steuererklärung aus.
GrundfreibetragSteigt um rund 363 Euro auf insgesamt 10.347 Euro. Es bleibt mehr Netto vom Brutto – Lohnsteuer wurde rückwirkend gesenkt zum 1.1.2022 – ggf. über Steuererklärung zurückholen, falls nicht ausbezahlt.Ist ab sofort bzw. rückwirkend gültig.
Inflations-
ausgleichsprämie
Freiwillige steuerfreie Zahlung des Arbeitgebers (bis zu 3.000€).Dein Arbeitgeber kann dich zusätzlich unterstützen, wenn er aktuell die finanziellen Möglichkeiten hat.Auszahlung in mehreren Schritten bis Ende 2024 möglich.
Strom-/Gaspreis-preiseEs gibt einen maximalen Preis für Strom und Gas.Die Anbieter dürfen den Preis nicht höher festlegen als die festgesetzten Preise besagen.Gilt ab dem 1.1.2023 bzw. 1.3.2023.
Heizkosten-zuschussErhältst du wenn du Bafög oder Aufstiegs-BAföG erhältst.230€ aus dem ersten Paket + 345€ aus dem dritten Paket.Einmalige Zahlungen.
EnergierabattDer Dezember-Abschlag für 2022 für Gas und Fernwärme wird vom Staat übernommen.Du musst im Dezember 2022 keinen Abschlag bezahlen bzw. bekommst diesen in der nächsten Abrechnung gutgeschrieben.Einmalige Übernahme der Kosten im Dezember 2022.
Auflistung der verschiedenen Entlastungspakete für Azubis – Stand 28.12.2022

Aktuelle Entlastungen für Azubi im Detail

9€-Ticket

Du konntest für 3 Monate lang sehr günstig mit den Öffis unterwegs sein. Das 9€-Ticket wird verlängert, allerdings nicht für 9€ sondern voraussichtlich für 49€ – zunächst. Der Preis soll als Einführungspreis gelten und dann auch nach und nach steigen. Fraglich, für wen sich das Ticket dann noch rechnet…

Tankrabatt

In den Monaten Juni, Juli und August wurde die Energiesteuer gesenkt, d.h. du hattest 3 Monate günstigeren Sprit. Wie viel du gespart hast, siehst du in der Tabelle. Leider ist hier momentan nichts in Diskussion, ob was kommt oder nicht.

Energiepreispauschale

Bei der Energiepreispauschale bekommst du 300€ einmalig mit dem Septemberlohn 2022 ausbezahlt, allerdings Brutto. Netto bleibt dann ungefähr ein bisschen mehr als die Hälfte übrig. Es ist so, dass nur alle erwerbstätigen Arbeitnehmer diesen Bonus erhalten. Vorteil: du als Azubi bekommst den Bonus, weil du erwerbstätig bist. Nachteil: als Rentner z.B. bekommst du den Bonus nicht.

Fakt am Rande: wenn du z.B. nur einen Minijob hast, bekommst du den Bonus auch, musst ihn allerdings aktiv bei deinem Arbeitgeber beantragen und nachweisen, dass dein Minijob dein einziger Job ist. Weil wenn du als Azubi z.B. auch einen Minijob hättest, und den Bonus bei beiden Arbeitgebern beantragen würdest, würde das nicht gehen bzw. wäre Betrug. Jedem Arbeitnehmer in Deutschland steht der Bonus einmalig zu.

Im dritten Entlastungspaket wurde beschlossen, dass Rentner, Studenten und Azubis einen zusätzlichen Ausgleich erhalten. Rentner haben diese bereits erhalten (300€). Studenten erhalten diese wohl demnächst (200€) und bei Azubis ist es leider noch nicht ganz klar geregelt, wie ihnen die 200€ zugute kommen. Voraussichtlich wird das bei dir über Steuerentlastungen passieren. Ich gehe von weiteren Informationen im Januar 2023 aus. Sobald ich mehr herausfinde, aktualisiere ich wieder den Beitrag.

ACHTUNG: Dieses Mal erhalten lediglich Azubis die 200€, die eine rein schulische Ausbildung machen. Machst du eine duale Ausbildung (Schule + Betrieb), dann bekommst du die 200€ leider nicht.

Kinderbonus

Dieser Bonus wurde ebenfalls nur einmalig in Höhe von 100€/Kind ausbezahlt. Erhalten deine Eltern noch Kindergeld oder hast du vielleicht sogar schon Kinder? Dann kannst du auch von dem Bonus profitieren. Frage bei deinen Eltern doch mal nach, vor allem wenn du nicht mehr zu Hause wohnst und das Kindergeld normalerweise schon bekommst. Dann sollte dem Kinderbonus auch nichts mehr im Weg stehen.

Das Kindergeld wird zum 1.1.2023 für die ersten drei Kinder auf 250€/Kind erhöht. Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Wenn du also das Kindergeld von deinen Eltern erhältst, bekommst du ab Januar 2023 voraussichtlich mehr davon.

Entfernungspauschale

Du kannst in deiner Steuererklärung Werbungskosten geltend machen und dadurch Steuern vom Staat zurückfordern.

In den Werbungskosten ist eine sog. Entfernungspauschale inbegriffen, dass ist die Strecke von der Arbeit nach Hause oder von der Schule nach Hause oder von zu Hause auch zu deinen Lernorten. Normalerweise konnte man immer 35 Cent pro Kilometer abrechnen, ab dem 21. Kilometer Entfernung.

Mega gut: du kannst es auch abrechnen, wenn du zu Fuß, mit dem Rad oder den Öffis unterwegs bist, nicht zur das Auto zählt.

Rückwirkend zum 1.1.2022 wurde dieser Betrag von 35 auf 38 Cent angehoben, d.h. du bekommst jetzt 3 Cent mehr pro Kilometer. Das klingt im ersten Moment nicht viel, hier aber eine kleine Beispielrechnung:

Weg zur Arbeit 45 km, 280 Tage insgesamt als Beispiel:

  • Vorher: 0,35€ * 45 km * 280 Tage = 4.410€
  • Nachher: 0,38€ * 45 km * 280 Tage = 4.788€

Damit hast du alleine hier schon eine Erhöhung von knapp 300€ – alles natürlich nur Beispielrechnungen!!

Wie das nun konkret geht und was dir als Azubi zusteht habe ich hier schon mal geschrieben.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag/Werbungskosten-Pauschbetrag

Das ist ein komplexeres Thema. Und zwar geht es hier im Endeffekt um die Steuersenkung für dich. Die Werbungskosten bzw. der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde erhöht, d.h. dein steuerliche Belastung sinkt. Wie das geht?

In deiner Steuererklärung hast du als „normaler Arbeitnehmer“ einen Pauschbetrag von 1.000€ Werbungskosten (Fahrtkosten, Berufsbekleidung, Fachliteratur usw.). Die Idee ist, dass der Staat bzw. die Finanzämter entlastet werden, da sie nicht jede Quittung vom Tanken und Co. berücksichtigen müssen sondern für jeden einfache eine Pauschale veranschlagen. Erst wenn deine Werbungskosten höher sind als der Pauschbetrag musst du auch entsprechende Quittungen einreichen.

Nun steigt der Pauschbetrag rückwirkend zum 1.1.2022 auf 1.200€ an und 2023 auf 1.230€, was automatisch deine Steuerrückerstattung erhöht. Ausnahme: deine Werbungskosten sind höher als 1.200€ bzw. 1.230€, dann werden die tatsächlichen Werbungskosten angesetzt und nicht der Pauschalbetrag.

Du solltest im Normalfall Mitte des Jahres viele Lohnabrechnungen erhalten haben, diese sind alle rückwirkend bis zum Januar 2022. Wenn das der Fall ist, hast du vermutlich im August mit dem Gehalt ein bisschen mehr Geld ausbezahlt bekommen. Das hängt aber auch mit dem Grundfreibetrag zusammen – folgt gleich. Auf deiner Abrechnung von August (oder Juli/September – je nachdem) siehst du unten die letzten Monate bis Januar nochmals mit kleinen Summen aufgelistet. Das heißt, dass rückwirkend zum 1.1.2022 die Steuer gesenkt wurde und du dadurch rückwirkend einen Teil deiner bereits bezahlten Steuer zurückerstattet bekommen hast.

Wenn du jetzt keine Rückzahlung erhalten hast, ist das kein Grund direkt das Büro von deinem Chef zu stürmen. Nimm das Thema auf die Agenda für deine nächste Steuererklärung, denn spätestens da kannst du dir die Steuer zurückholen! Allerdings würde ich dir jetzt schon empfehlen beim zuständigen Finanzamt nachzufragen. Denn du kannst dir das Geld auch „einfach so“ aufzahlen lassen, ohne es in der Steuererklärung angeben zu müssen. Du musst jedoch unbedingt zeitnah fragen. Denn spätestens zum Jahreswechsel, wenn du deinen Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt bekommst, ist der Zug abgefahren und du musst es dir über die Steuererklärung zurückholen. Geregelt ist dies im Einkommensteuergesetz (§ 41c Abs. 3 EStG) beziehungsweise in den Lohnsteuer-Richtlinien (R 41c.1 Abs. 5 LStR). 

Wenn du dir unsicher bist, ob es bei dir geklappt hat oder nicht, schreib mir gerne, dann schauen wir gemeinsam auf deine Abrechnung 🙂 Frage im Zweifel auch einfach mal in deiner Personalabteilung nach, wenn du deine Abrechnung nicht verstehst – sie sind dazu verpflichtet es dir zu erklären!

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend zum 1.1.2022 erhöht, das bringt wiederum eine Steuerentlastung für dich als Azubi mit sich.

Aber was ist das überhaupt? Der Grundfreibetrag stellt das Existenzminimum dar, d.h. unter diesem Betrag muss man keine Steuer bezahlen, weil dass der minimale Betrag ist, den man als Single zum Leben braucht (laut Staat 😉 ). Wenn du also unter 10.347€ im Jahr verdienst, musst du keine Steuer bezahlen. D.h. dass automatisch die steuerliche Belastung sinkt wenn der Betrag erhöht wird und zwar für alle, die über diesem Betrag verdienen.

Achtung: verwechsle den Grundfreibetrag nicht mit der maximalen Verdiensthöhe des Minijobs. Diese Grenze wird ja ebenfalls erhöht – hier habe ich darüber geschrieben. Hier darfst du ab Oktober 2022 maximal 6.240€/Jahr verdienen, ansonsten ist der Minijob ZUSÄTZLICH zu deinem Ausbildungsgehalt steuerpflichtig – und dann wird´s teuer!

Also, deine steuerliche Belastung sinkt mit der Erhöhung des Grundfreibetrags, Voraussetzung ist hierfür allerdings, dass du bereits über dem Grundfreibetrag im Jahr Geld verdienst. Das ist ebenfalls in der rückwirkend korrigierten Abrechnungen berücksichtigt, die du jetzt alle Mitte des Jahres erhalten hast.

Hier siehst du mal wie der Grundfreibetrag sich die letzten Jahre geändert hat:

   Jahr Grundfreibetrag für Ledige       Grundfreibetrag für Verheiratete (bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer)
  2022     10.347,– €20.694,– €
  20219.744,– €19.488,– €
  2020 9.408,– € 18.816,– €
Veränderung Grundfreibetrag von 2020 bis 2022

Leider ist das Thema Grundfreibetrag und auch Werbungskosten-Pauschbetrag komplexer. Genau deshalb würde ich dir empfehlen nächstes Jahr auf jeden Fall deine Steuererklärung zu machen, um spätestens hier das Geld zurückzubekommen. Der Unterschied ist in diesem Fall höher als sonst!

Inflationsausgleichsprämie

Mit der Prämie haben Arbeitgeber die Möglichkeit ihren Angestellten eine steuerfreie Prämie zu bezahlen, bis zu 3.000€ steuerfrei! Es besteht die Möglichkeit die Prämie in mehreren Steps bis Ende 2024 auszubezahlen. Das Gute an der Sache: wenn dein Arbeitgeber die Prämie an eine Person bezahlt, muss sie die Prämie an alle bezahlen. Dadurch ist die Hürde zwar größer, dass die Prämie wirklich genutzt wird (auch je nach dem wie viele Mitarbeiter ihr habt). Aber wenn sie bezahlt wird, bekommst du sie sicherlich auch!

Wenn du also gehört hast, dass jemand die Prämie bekommen hat, du aber nicht, dann geht sofort zu deiner Personalabteilung und frage nach, was da los ist!

Strom- und Gaspreisbremse

Private Verbraucher und Verbraucherinnen sollen pro Kilowattstunde (kWh) maximal 40 Cent für ihren Strom bezahlen. Auch für kleinere und mittlere Unternehmen wird ein Höchstbetrag gelten: Hier sollen nicht mehr als 13 Cent pro kWh Strom fällig werden. Alles, was über die festgesetzten Höchstbeträge hinausgeht, bezahlt der Staat und wird von den Versorgern mit der Abschlagszahlung verrechnet.

Die Gaspreisbremse verbilligt den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde. Heizt Du per Fernwärme, setzt die Preisbremse schon bei 9,5 Cent an. Die Strompreisbremse greift bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Die vergünstigten Preise gelten nur für 80 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs.

Diese Regelung soll eigentlich ab dem 1.1.2023 gelten. Allerdings haben die Strom- und Gasanbieter bereits gesagt, dass sie das zeitlich nicht realisieren können. Ein zeitlicher Horizont von März 2023 ist demnach wahrscheinlicher.

Wie sich das nun auf der Nebenkostenabrechnung und auf der monatlichen Abrechnung auswirkt, bleibt mal wieder abzuwarten.

Heizkostenzuschuss

Den Heizkostenzuschuss erhältst du nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der erste Heizkostenzuschuss (Entlastungspaket I) beträgt für BAföG-Geförderte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, sowie AFBG-Geförderte, die einen Unterhaltsbeitrag erhalten, pauschal einmalig 230 Euro. Der zweite Heizkostenzuschuss (Entlastungspaket III) beträgt für diesen Personenkreis einmalig pauschal 345 Euro.

Alle weiteren Infos dazu liest du am besten auf der Seite der Bundesregierung direkt nach, hier steht alles im Detail erklärt: hier nachlesen.

Energierabatt

Die Dezember-Soforthilfe entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022. Das heißt: Im Dezember entfällt die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Dennoch gezahlte Beträge müssen Erdgaslieferanten in der nächsten Rechnung berücksichtigen.

Du musst demnach auf deiner nächsten Abrechnung genau hinschauen, ob dein Anbieter den Dezember-Abschlag gutgeschrieben hat!

Wohngeldreform

Zum 1.1.2023 soll es wohl eine Wohngeldreform geben, d.h. dass ab diesem Tag wohl viel mehr Leute Anspruch auf Wohngeld haben werden. Hier wird im Detail allerdings nur auf Rentner und Alleinerziehende eingegangen, was für dich wahrscheinlich im ersten Moment eher unrelevant ist. Außerdem wird hier nochmals zusätzlich bei den Energiepreisen unterstützt. Sollte das doch relevant sein, findest du hier die Infos.


Ich habe hier jetzt auch nicht alle Punkte aufgelistet, sondern nur diese, die für dich als Azubi wahrscheinlich relevant sind. Schau gerne bei der Seite der Bundesregierung nach, falls du die anderen Punkte auch noch lesen möchtest.


Das Thema ist wirklich komplex und kann zu Verwirrungen führen. Wenn du es nicht verstehst, ist das nicht schlimm! Wichtig ist, dass du es dir dann erklären lässt! Geh also in deine Personalabteilung und frage nach und lasse es dir so lange erklären, bis du den Durchblick hast! Das ist dein gutes Recht.

Fazit

Es gibt eine Menge Entlastungspakete, die die Regierung definiert hat, auch für Azubis. Es ist ein wirklich nicht so einfaches Thema, dass zu Verwirrung führen kann. Es ist nicht schlimm, wenn du nicht alles sofort verstehst. In Summe sind das für den Moment alles gute Entlastungen, denn sie greifen sofort. Es ist leider bei weitem nicht das, was wir aber wirklich brauchen. Vor allem du als Azubi hast gerade wahrscheinlich sehr stark zu hadern mit deinem Einkommen. Ich bin gespannt, ob die Regierung noch weitere Pakete vorsieht…

Merkst du viel von den Entlastungen? Schreib es in die Kommentare! 🙂

In diesem Sinne, bis ganz bald


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