Du hast schon oft darüber nachgedacht deine Ausbildung hinzuschmeißen und einfach alles sein zu lassen? Du hast demnach schon mal an eine Kündigung gedacht? Zieh lieber in Betracht den Betrieb zu wechseln, anstatt alles hinzuschmeißen. In diesem Beitrag erzähle ich dir, an welchen Punkten du erkennst, wann es Zeit für einen Wechsel bzw. eine Kündigung ist. Außerdem erkläre ich dir wie du genau vorgehen kannst und ich zeige dir, wie es bei mir damals war. Diese Möglichkeiten hast du Wenn man in der Ausbildung unzufrieden ist und keine Zukunftsperspektive mehr sieht, dann denkst du vielleicht sofort daran die Ausbildung hinzuschmeißen. Doch eine gute Alternative könnte es sein, den Betrieb zu wechseln. Wir checken mal, wann welche Option für dich besser ist. Prinzipiell ist das Thema Kündigung bzw. Betriebswechsel teilweise von Kammer zu Kammer unterschiedlich, es KANN hier nochmals gesonderte Regelungen geben. Bitte, bitte, bitte, gehe deshalb UNBEDINGT in das direkte Gespräch mit deiner Kammer! Kündigung Es gibt Gründe, die dafür sprechen, dass du deine Ausbildung abbrichst. Wobei hier schon gesagt sei, dass ich davon absolut kein Fan bin. Ich bin dann eher ein Fan vom Betriebswechsel. Aber jetzt führen wir trotzdem mal ein paar Gründe auf, die eine Kündigung rechtfertigen könnten: Fallen dir noch weitere Gründe ein? Schreib es gerne in die Kommentare! Betriebswechsel Nun kommen wir zum Betriebswechsel, der Alternative zur Kündigung. Denn meistens ist man nicht mit dem gewählten Beruf unzufrieden, sondern mit dem Betrieb. Ich führe dir nun ein paar Gründe auf, die für einen Betriebswechsel stehen könnten: Dies sind einige Gründe, die dafür sprechen, dass du dringend den Betrieb wechseln solltest. Im folgenden erkläre ich dir, wie du den Betrieb wechseln kannst. Möglichkeiten des Betriebswechsels/der Aufgabe der Ausbildung Es gibt verschiedene Möglichkeiten aus dem einen Betrieb in den anderen Betrieb zu wechseln. Das kommt auch meistens darauf an in welcher Phase du dich in der Ausbildung befindest bzw. wie lange du schon dabei bist. Wir schauen uns hier die Form der Kündigungen und des Aufhebungsvertrags an und dann, was ich dir klar empfehlen würde. Kündigung Du kannst deinen Ausbildungsvertrag ganz normal kündigen. Hierbei unterliegen allerdings einige Vorgaben, die du beachten musst. Und es wird auch zwischen verschiedenen Kündigungsvarianten unterschieden. Kündigung in der Probezeit Wenn du dich noch in der Probezeit befindest kannst du jederzeit kündigen, ohne Einhaltung einer Frist (§ 22 BBiG). Die Voraussetzung ist hier, dass du die Kündigung schriftlich einreichst, Gründe musst du aber nicht nennen. Beachte, dass sowohl du diese Form der Kündigung anwenden kannst, als auch dein Arbeitgeber! Fristlose Kündigung Unter Angaben von dringenden Gründen kannst du auch fristlos kündigen  (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Das gilt aber wieder genau so für deinen Arbeitgeber. Wenn du also dringende Gründe hast wie z.B. Beleidigungen, Mobbing oder sogar körperliche Gewalt kannst du fristlos kündigen. Wenn du als Azubi allerdings gesetzeswidrig handelst, kann dich dein Arbeitgeber genau so fristlos kündigen. Dies wäre z.B. bei Diebstahl der Fall (§ 22 BBiG). Die Kündigungsgründe dürfen zum Zeitpunkt der Kündigung nicht länger als zwei Wochen bekannt sein (§ 22 Abs. 4 BBiG). Es sind jedoch sehr strenge Maßstäbe anzulegen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt. Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Gründe für eine außerordentliche, fristlose Kündigung können folgende sein: Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nicht einfach mal so schnell geschrieben und eine etwas heikle Sache. Tausche dich in diesem Fall also unbedingt mit deiner zuständigen Kammer oder Gewerkschaft aus! Ordentliche Kündigung Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man, dass du innerhalb von einer Frist kündigst und dann gehst. Dann kannst du innerhalb von 4 Wochen kündigen, dies muss schriftlich erfolgen. Dein Ausbildungsbetrieb darf diese Art der Kündigung nicht nutzen. Du hast hier als Azubi einen besonderen Kündigungsschutz (§ 22 BBiG). ACHTUNG: Das greift nur, wenn du beabsichtigst, deine Ausbildung komplett aufzugeben bzw. einen komplett anderen Beruf zu erlernen (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG). SEHR WICHTIG: Wenn du dich einmal für die Aufgabe deiner Ausbildung entschieden hast, darfst du anschließend nicht vorgeben, den Betrieb doch wechseln zu wollen. Wenn du den Kündigungsgrund Berufswechsel nur vorgeschoben hast, um dieselbe Ausbildung in einem anderen Betrieb machen zu können, kann der bisherige Ausbildungsbetrieb unter Umständen Schadenersatz verlangen (§ 23 Abs. 1 BBiG). Aufhebungsvertrag Nun kommen wir zu der Variante, die ich dir dringend empfehle. Ein Aufhebungsvertrag ist ein schriftlicher Vertrag in dem vereinbart wird, dass beide Seiten mit der Aufhebung des Ausbildungsvertrags einverstanden sind. Diese Art kann von beiden Parteien vorgeschlagen werden und sie ist auch nur gültig, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. In der Regel lassen sich Arbeitgeber auch auf einen Aufhebungsvertrag ein. Nutze diesen deshalb in jedem Fall, wenn du den Betrieb wechseln möchtest. Greife nur auf die Möglichkeit der Kündigung zurück, wenn dein Arbeitgeber sich komplett quer stellt und du natürlich auch zwingende Gründe hast! So war es bei mir Ich habe meine Ausbildung in einem Betrieb begonnen, den ich anfangs sehr mochte. Ich bin mit allen Kollegen und Kolleginne und auch Vorgesetzten sehr gut klar gekommen, ich hatte auch eine super Ausbilderin. Doch dann hat sich plötzlich einiges geändert – die Vorgesetzten haben sich geändert, es wurde das Unternehmenskonzept einmal umgekrempelt und es hat eine Kehrtwende stattgefunden, mit der ich nicht zurecht gekommen bin. Der Betrieb und die zuständigen Personen haben sich innerhalb von kürzester Zeit so enorm verändert, dass ich mich damit einfach nicht mehr identifizieren konnte – so wie viele andere Azubikollegen und Kolleginne auch. Wir haben uns dann damals auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, den beide Parteien unterschrieben haben. Damit konnte ich dann einen neuen Betrieb suchen. Aufgeben war für mich in diesem Moment keine Option, da ich mich auch bereits Anfang des 2. Lehrjahrs befunden habe. Wenn ich dann aufgegeben hätte, wären die letzten 1,5 Jahre für mich vergeudet gewesen. Ich habe dann glücklicherweise sehr schnell einen neuen Betrieb gefunden. Das ging relativ einfach über meine Klassenkameraden in der Berufsschule, hier hat sich schnell raus kristallisiert wo, was, wie möglich ist. Dann habe ich mich in einem Betrieb