Ob du eine Ausbildung in Teilzeit machen kannst oder solltest, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Diese gehen wir in diesem Beitrag Schritt für Schritt durch, sodass du am Ende weißt, ob sich die Ausbildung in Teilzeit für dich lohnt oder nicht. Und wenn ja, wie du diese beantragen kannst. Wichtig: die Teilzeit-Ausbildung ist genauso vollwertig anzusehen wie eine Vollzeit-Ausbildung! Du hast dadurch genau die gleiche Qualifikation und den gleichen Abschluss. Es kann einfach sein, dass du dafür etwas länger brauchst. Welche Gründe sprechen dafür? Es gibt verschiedene Gründe dir dafür sprechen eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Die gängigsten Gründe sind sicherlich die Kinderbetreuung, d.h. wenn du schwanger bist oder bereits Kinder hast. Außerdem ist das Thema der Pflege von Angehörigen sehr groß. Eine Ausbildung in Teilzeit kann aber auch dann sinnvoll sein, wenn du zusätzlichen Förderunterricht benötigst oder wenn du eine Behinderung hast und dadurch beeinträchtigt bist. Außerdem können Sprachbarrieren ein Grund sein für eine Teilzeitausbildung bzw. wenn du aus dem Ausland kommst. Ein weiterer Grund ist außerdem eine nebenberufliche Selbstständigkeit, d.h. wenn du ein Nebengewerbe hast und hier Zeit investieren willst/musst. Oder wenn du alternativ während der Ausbildung noch in einem anderen Job arbeiten musst, weil das Geld sonst einfach nicht zum Leben ausreicht. Es gibt auch Fälle in denen du bereits eine Ausbildung absolviert hast und parallel eine weitere Ausbildung absolvierst, in dem eigentlichen Beruf aber noch weiterarbeitest und dadurch nicht Vollzeit in die Ausbildung gehen kannst. Ein Beispiel kann hierfür sein, dass du als ausgebildete Pflegehilfskraft nach deiner zweijährigen Ausbildung eine berufsbegleitende Ausbildung zum Pflegemachmann/-frau machst und parallel weiter als Pflegeassistenz arbeitest. Wann muss man sich entscheiden? Du entscheidest dich im Voraus dafür, ob du eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren möchtest oder nicht. Das heißt vor deinem eigentlichen Start in die Ausbildung gehst du hier mit deinem potentiellen Ausbildungsbetrieb ins Gespräch. Solltest du jedoch deine Ausbildung in Vollzeit beginnen und es kommt etwas Unerwartetes dazwischen, sodass du in Teilzeit wechseln musst, ist das theoretisch auch möglich. Dafür musst du dich wieder mit deinem Arbeitgeber einigen, das ganze schriftlich festhalten und dann an die zuständige Kammer übermitteln.   Welche Voraussetzungen gelten hierfür? Generell hat jeder Azubi Anspruch auf eine Ausbildung in Teilzeit nach § 7a im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Du musst dafür seit 2020 auch keinen bestimmten Grund vorlegen wie beispielsweise die Kinderbetreuung. Es steht jedem frei zu eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Du kannst dich auch nur teilweise für eine Reduzierung der Stunden entscheiden, sodass du z.B. nur das 1. Lehrjahr in Teilzeit machst und die restliche Ausbildung in Vollzeit – das ist sehr individuell möglich. Maximale Teilzeit Du musst dich auf jeden Fall mit deinem Wunschbetrieb abstimmen und nur wenn beide Seiten zustimmen, ist eine Ausbildung in Teilzeit auch möglich. Generell kannst du deine wöchentliche oder tägliche Arbeitszeit auf max. 50% reduzieren. Mit Verlängerung der Ausbildung Wenn du ca. 20h pro Woche im Betrieb arbeitest, verlängert sich deine Ausbildung ca. um 1 Jahr. Wichtig: Je nachdem um wie viel Stunden du deine Ausbildung täglich bzw. wöchentlich verringerst, um so viel verlängert sich die Zeit deiner Ausbildung entsprechend. Du kannst deine Ausbildung maximal um das 1,5 fache verlängern. 2 Jahre Ausbildung Vollzeit > 3 Jahre Ausbildung Teilzeit3 Jahre Ausbildung Vollzeit > 4,5 Jahre Ausbildung Teilzeit4 Jahre Ausbildung Vollzeit > 6 Jahre Ausbildung Teilzeit Beispiel: Bei einer 3-jährigen Berufsausbildung wird vereinbart, die Ausbildungszeit auf 75 Prozent zu reduzieren. Das Ende der Ausbildung verschiebt sich folglich um ein Jahr. Die Ausbildung in Teilzeit dauert in diesem Fall vier Jahre. Ohne Verlängerung der Ausbildung Wenn du schneller fertig sein solltest und deine Ausbildung trotz Teilzeit in der regulären Zeit absolvierst, stellt das i.d.R. kein Problem dar. Du kannst dadurch deine Teilzeit-Ausbildung „verkürzen“ und sie somit in der regulären Zeit von z.B. 3 Jahren absolvieren. Dafür musst du mind. 25 Stunden pro Woche (inklusive Berufsschule) im Betrieb sein. Berufsschule Du kannst zwar deine Arbeit in Teilzeit ausüben, die Berufsschule ist hier jedoch nicht davon betroffen. Das heißt, dass du trotz Teilzeitausbildung Vollzeit in die Berufsschule gehen musst. Es gibt hier, wie überall, Ausnahmen. Dazu musst du jedoch individuelle Vereinbarungen mit deiner Berufsschule treffen. Vergütung/Urlaub So wie in „normalen“ Jobs nach der Ausbildung in Teilzeit, ist es in der Teilzeitausbildung auch so, dass du nur anteilig verdienst, weil du auch nur anteilig arbeitest. In der Praxis ist es jedoch so, dass oftmals der Betrieb den vollen Lohn bezahlt und hier keine Abstriche macht – das ist aber sicher auch von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich! Sollte dir dein Teilzeit Lohn nicht für deinen Lebensunterhalt reichen, hast du die Möglichkeit Berufsausbildungsbeihilfe oder Wohngeld zu beantragen. Dein Urlaubsanspruch bleibt normalerweise der gleiche wie bei einem Vollzeit-Azubi auch. Die Voraussetzung ist, dass ihr die wöchentliche Arbeitszeit reduziert habt, sodass du (ausgenommen von der Berufsschule) an ganz normal 5 Werktagen beim Arbeiten bist und sich die Stunden insgesamt reduzieren. Wenn ihr vereinbart habt, dass du z.B. jeden Montag frei hast, kann es sein, dass sich dein Urlaubsanspruch auch anteilig reduziert. Arbeitsvertrag Wenn du und dein Ausbildungsbetrieb euch auf eine wöchentliche bzw. tägliche Arbeitszeit geeinigt habt, haltet ihr das alles in dem Ausbildungsvertrag ganz normal fest. Dein Ausbildungsbetrieb muss die Teilzeit dann noch bei der zuständigen Kammer beantragen und dann steht dem ganzen auch schon nichts mehr im Wege. Welche Rechte hat man in Teilzeit? Wenn du deine Ausbildung in Teilzeit absolvierst, hast du generell keine anderen Rechte als jemand, der in Vollzeit arbeitet. Deshalb gelten nachfolgende Regelungen für beide Seiten – Vollzeit und Teilzeit. Home Office/Remote Aus § 14 Absatz 1 Nummer 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ergibt sich, dass der Ausbildende den Auszubildenden selbst auszubilden hat oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen hat. Deshalb ist Home Office während der Ausbildung nicht dauerhaft möglich. Du kannst jedoch einige Tage pro Woche/Monat im Home Office arbeiten. Es sollte einfach nicht zur dauerhaften Lösung werden. Denn wenn dein Ausbilder selbst auch im Home Office sitzt, ist es sehr fraglich ob der obige Paragraph noch Sinn ergibt. Es ist aber natürlich nur in Rücksprache und mit einer Genehmigung von deinem Arbeitgeber möglich im Home Office zu arbeiten. Wenn du beispielsweise keine Kinderbetreuung findest, hast du