Wenn du während deiner Ausbildung schwanger wirst oder schon schwanger in die Ausbildung startest, musst du einiges beachten. Denn du hast hier sowohl einige Sonderrechte und musst gleichzeitig einiges beachten, damit du alle Zahlungen von deinem Arbeitgeber oder auch von dem Amt erhältst. Alle wichtigen Informationen dazu findest du in diesem Blogbeitrag. Mutterschutz/Mutterschutzgesetz So viel vorab: der Mutterschutz bzw. das Mutterschutzgesetz greift auch für dich während der Ausbildung, du bist als Azubi davon nicht ausgenommen. In dem Mutterschutzgesetz werden folgende Punkte geregelt: Mutterschutzfristen Urlaubsanspruch Kündigungsschutz Pflichten der Arbeitgeber Beschäftigungsverbot Das liest du am besten nochmals in dem Ratgeber von Bundesministerium für Familie nach. Arbeitszeiten Deine Arbeitszeiten werden sich durch deine Schwangerschaft eventuell verändern. Das kommt ganz darauf an, wie du vorher gearbeitet hast bzw. in welcher Branche und welchem Beruf du arbeitest. Generell darfst du als Schwangere nicht mehr als 8 Stunden und 30 Minuten täglich arbeiten bzw. 90 Stunden in der Doppelwoche, Minderjährige nicht mehr als 8 Stunden täglich. Wenn du dich gut fühlen solltest und mehr arbeiten willst, ist das durch eine Sondergenehmigung von den zuständigen Behörden möglich auf maximal 10 Stunden pro Tag. Frage dich aber bitte, ob du das wirklich willst, oder ob dein Arbeitgeber das von dir verlangt. Zweiteres würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall ablehnen. Wenn du in einem Schichtdienst arbeitest, kannst du diesen weiterhin ausführen, du darfst ganz normal zwischen 20-22 Uhr arbeiten und auch an Sonn- und Feiertagen. Allerdings hat dein Arbeitgeber hier einige strenge Vorgaben zu beachten. Was nicht erlaubt ist, ist die Nachtschicht, d.h. ab 22 Uhr darfst du nicht mehr arbeiten. Bitte beachte auch deine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden bis zur nächsten Schicht. Wenn du übrigens mal einen Arzttermin nicht in deiner Freizeit wahrnehmen kannst, was du in der Regel so einrichten solltest, dann muss dich dein Arbeitgeber für diese Zeit freistellen, denn du hast Vorsorgetermine, die du wahrnehmen musst. Es ist etwas anderes, wie wenn du den Termin um 2 Monate verschieben könntest wie beispielsweise einen Zahnarzt Termine zur Routine. Hol dir dieses Recht auch auf jeden Fall ein, wenn dein Arbeitgeber sich hier quer stellen sollte. Wenn es dir übrigens auf Grund der Beschwerden in einer Schwangerschaft mal nicht gut gehen sollte, dann lass dich von deinem Frauenarzt krankschreiben. Da musst du dir auch keine Sorgen über Konsequenzen machen, du bist ganz normal krankgeschrieben, wie jeder andere Azubi auch und erhältst dein Ausbildungsgehalt trotzdem weiterhin über die Krankenkasse. Kündigungsmöglichkeiten Zunächst musst du dir keine Sorgen über eine mögliche Kündigung machen, denn du hast einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn du krankgeschrieben bist, darf dir sowieso nicht gekündigt werden und wenn du schwanger bist, hast du sowieso einen besonderen Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz greift an dem Moment, wo du weißt, dass du schwanger bist. Wenn dein Arbeitgeber dich kündigen sollte, bevor du ihm gesagt hast, dass du schwanger bist, hast du 2 Wochen Zeit, ihm die Schwangerschaft zu bestätigen durch eine Bescheinigung von deinem Arzt. Dann greift der Kündigungsschutz auch rückwirkend und insgesamt bis zu 4 Monate nach der Geburt des Kindes. Natürlich gibt es auch hier wie immer Ausnahmen, das heißt du bist zwar sehr schwer zu kündigen, aber nicht unkündbar. Probezeit Kündigt dich dein Arbeitgeber in der Probezeit, ist das theoretisch ja ohne Angabe von Gründen möglich. Doch nicht in der Schwangerschaft, denn auch dann greift das Gesetz zuerst das Mutterschutzgesetz. Das heißt er darf dich nicht kündigen in der Probezeit, wenn du schwanger bist. Und er kann dann auch nicht die Karte nutzen mit „ich muss dir keine Gründe nennen“. Wenn du schwanger bist, kann er dich nicht einfach kündigen. Information an Ausbildungsbetrieb Wann ist der beste Zeitpunkt, deinen Ausbilder bzw. Vorgesetzen darüber zu informieren, dass du schwanger bist? Das ist eine gute Frage und du kannst das im Prinzip händeln wie du möchtest. Oftmals behalten Schwangere ihre Schwangerschaft bis zur 12. Woche für sich, da es bis zu diesem Zeitpunkt oft zu Komplikationen kommen kann. Deshalb empfehle ich dir deinen Ausbildungsbetrieb nach der 12. Woche zu informieren. Und warte damit dann auch nicht zu lange, denn du hast ja schließlich besondere Rechte als Schwangere, die du unbedingt in Anspruch nehmen solltest. Wenn du mit deinem Arbeitgeber das Gespräch suchst, kannst du ggf. schon sagen, wie du dir die Zeit nach der Schwangerschaft vorstellst. Das heißt, ob du in Teilzeit wieder zurückkommst, ob du deine Ausbildung verlängern oder verkürzen willst und wie lange du Elternzeit nehmen willst. Wenn du das zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß, ist das gar nicht schlimm. Mache dir aber frühzeitig Gedanken darum, damit du für dich einfach auch eine saubere Planung hast. Mutterschutz/Beschäftigungsverbot Dir steht der sogenannte Mutterschutz zu, das heißt in der Zeit kannst du dich freistellen lassen. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Wenn du den Mutterschutz nicht nehmen möchtest, dann steht dir das frei zu. Die 6 Wochen sind eine maximale Grenze, alles darunter kannst du frei wählen, so wie es für dich am besten passt. Der Mutterschutz endet frühestens 8 Wochen nach der Geburt, dein Arbeitgeber hat die Pflicht sich daran zu halten und du auch. Denn während diesen 8 Wochen nach der Geburt hast du ein Beschäftigungsverbot, das heißt in der Zeit ist dir das Arbeit wirklich nicht erlaubt. Schwere körperliche Arbeiten sind in deiner Schwangerschaft ebenfalls nicht mehr erlaubt. Dein Arbeitgeber ist auch dazu verpflichtet deinen Arbeitsplatz so umzugestalten bzw. dir einen neuen Arbeitsplatz einzuräumen, dass dieser mit deiner Schwangerschaft kompatibel ist. Wenn das alles gar nicht funktioniert, muss dein Ausbildungsbetrieb dich freistellen. Du bekommst aber trotzdem weiterhin dein Ausbildungsgehalt als sog. Mutterschutzlohn, keine Sorge. Das kann z.B. passieren, wenn du in der Chemiebranche arbeitest und du giftigen Chemikalien ausgesetzt bist, die dem Baby schaden könnten und dein Arbeitgeber dich nirgends anders einplanen kann, dann wirst du freigestellt. Sollte genau in der Zeit eine Prüfung stattfinden, dann darfst du diese ablegen, arbeiten darfst du aber nicht. Wenn dir die 8 Wochen vom Mutterschutz nach der Geburt nicht reichen sollten, dann kannst du nach Rücksprache mit deiner Frauenärztin auch diese Zeit verlängern. Das