Schwanger in der Ausbildung

Inhaltsverzeichnis

Wenn du während deiner Ausbildung schwanger wirst oder schon schwanger in die Ausbildung startest, musst du einiges beachten. Denn du hast hier sowohl einige Sonderrechte und musst gleichzeitig einiges beachten, damit du alle Zahlungen von deinem Arbeitgeber oder auch von dem Amt erhältst. Alle wichtigen Informationen dazu findest du in diesem Blogbeitrag.

Mutterschutz/Mutterschutzgesetz

So viel vorab: der Mutterschutz bzw. das Mutterschutzgesetz greift auch für dich während der Ausbildung, du bist als Azubi davon nicht ausgenommen.

In dem Mutterschutzgesetz werden folgende Punkte geregelt:

    • Mutterschutzfristen

    • Urlaubsanspruch

    • Kündigungsschutz

    • Pflichten der Arbeitgeber

    • Beschäftigungsverbot

Das liest du am besten nochmals in dem Ratgeber von Bundesministerium für Familie nach.

Arbeitszeiten

Deine Arbeitszeiten werden sich durch deine Schwangerschaft eventuell verändern. Das kommt ganz darauf an, wie du vorher gearbeitet hast bzw. in welcher Branche und welchem Beruf du arbeitest. Generell darfst du als Schwangere nicht mehr als 8 Stunden und 30 Minuten täglich arbeiten bzw. 90 Stunden in der Doppelwoche, Minderjährige nicht mehr als 8 Stunden täglich.

Wenn du dich gut fühlen solltest und mehr arbeiten willst, ist das durch eine Sondergenehmigung von den zuständigen Behörden möglich auf maximal 10 Stunden pro Tag. Frage dich aber bitte, ob du das wirklich willst, oder ob dein Arbeitgeber das von dir verlangt. Zweiteres würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall ablehnen.

Wenn du in einem Schichtdienst arbeitest, kannst du diesen weiterhin ausführen, du darfst ganz normal zwischen 20-22 Uhr arbeiten und auch an Sonn- und Feiertagen. Allerdings hat dein Arbeitgeber hier einige strenge Vorgaben zu beachten. Was nicht erlaubt ist, ist die Nachtschicht, d.h. ab 22 Uhr darfst du nicht mehr arbeiten. Bitte beachte auch deine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden bis zur nächsten Schicht.

Wenn du übrigens mal einen Arzttermin nicht in deiner Freizeit wahrnehmen kannst, was du in der Regel so einrichten solltest, dann muss dich dein Arbeitgeber für diese Zeit freistellen, denn du hast Vorsorgetermine, die du wahrnehmen musst. Es ist etwas anderes, wie wenn du den Termin um 2 Monate verschieben könntest wie beispielsweise einen Zahnarzt Termine zur Routine. Hol dir dieses Recht auch auf jeden Fall ein, wenn dein Arbeitgeber sich hier quer stellen sollte.

Wenn es dir übrigens auf Grund der Beschwerden in einer Schwangerschaft mal nicht gut gehen sollte, dann lass dich von deinem Frauenarzt krankschreiben. Da musst du dir auch keine Sorgen über Konsequenzen machen, du bist ganz normal krankgeschrieben, wie jeder andere Azubi auch und erhältst dein Ausbildungsgehalt trotzdem weiterhin über die Krankenkasse.

Kündigungsmöglichkeiten

Zunächst musst du dir keine Sorgen über eine mögliche Kündigung machen, denn du hast einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn du krankgeschrieben bist, darf dir sowieso nicht gekündigt werden und wenn du schwanger bist, hast du sowieso einen besonderen Kündigungsschutz.

Der Kündigungsschutz greift an dem Moment, wo du weißt, dass du schwanger bist. Wenn dein Arbeitgeber dich kündigen sollte, bevor du ihm gesagt hast, dass du schwanger bist, hast du 2 Wochen Zeit, ihm die Schwangerschaft zu bestätigen durch eine Bescheinigung von deinem Arzt. Dann greift der Kündigungsschutz auch rückwirkend und insgesamt bis zu 4 Monate nach der Geburt des Kindes. Natürlich gibt es auch hier wie immer Ausnahmen, das heißt du bist zwar sehr schwer zu kündigen, aber nicht unkündbar.

Probezeit

Kündigt dich dein Arbeitgeber in der Probezeit, ist das theoretisch ja ohne Angabe von Gründen möglich. Doch nicht in der Schwangerschaft, denn auch dann greift das Gesetz zuerst das Mutterschutzgesetz. Das heißt er darf dich nicht kündigen in der Probezeit, wenn du schwanger bist. Und er kann dann auch nicht die Karte nutzen mit „ich muss dir keine Gründe nennen“. Wenn du schwanger bist, kann er dich nicht einfach kündigen.

Information an Ausbildungsbetrieb

Wann ist der beste Zeitpunkt, deinen Ausbilder bzw. Vorgesetzen darüber zu informieren, dass du schwanger bist? Das ist eine gute Frage und du kannst das im Prinzip händeln wie du möchtest. Oftmals behalten Schwangere ihre Schwangerschaft bis zur 12. Woche für sich, da es bis zu diesem Zeitpunkt oft zu Komplikationen kommen kann. Deshalb empfehle ich dir deinen Ausbildungsbetrieb nach der 12. Woche zu informieren. Und warte damit dann auch nicht zu lange, denn du hast ja schließlich besondere Rechte als Schwangere, die du unbedingt in Anspruch nehmen solltest.

Wenn du mit deinem Arbeitgeber das Gespräch suchst, kannst du ggf. schon sagen, wie du dir die Zeit nach der Schwangerschaft vorstellst. Das heißt, ob du in Teilzeit wieder zurückkommst, ob du deine Ausbildung verlängern oder verkürzen willst und wie lange du Elternzeit nehmen willst. Wenn du das zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß, ist das gar nicht schlimm. Mache dir aber frühzeitig Gedanken darum, damit du für dich einfach auch eine saubere Planung hast.

Mutterschutz/Beschäftigungsverbot

Dir steht der sogenannte Mutterschutz zu, das heißt in der Zeit kannst du dich freistellen lassen. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Wenn du den Mutterschutz nicht nehmen möchtest, dann steht dir das frei zu. Die 6 Wochen sind eine maximale Grenze, alles darunter kannst du frei wählen, so wie es für dich am besten passt. Der Mutterschutz endet frühestens 8 Wochen nach der Geburt, dein Arbeitgeber hat die Pflicht sich daran zu halten und du auch. Denn während diesen 8 Wochen nach der Geburt hast du ein Beschäftigungsverbot, das heißt in der Zeit ist dir das Arbeit wirklich nicht erlaubt.

Schwere körperliche Arbeiten sind in deiner Schwangerschaft ebenfalls nicht mehr erlaubt. Dein Arbeitgeber ist auch dazu verpflichtet deinen Arbeitsplatz so umzugestalten bzw. dir einen neuen Arbeitsplatz einzuräumen, dass dieser mit deiner Schwangerschaft kompatibel ist. Wenn das alles gar nicht funktioniert, muss dein Ausbildungsbetrieb dich freistellen. Du bekommst aber trotzdem weiterhin dein Ausbildungsgehalt als sog. Mutterschutzlohn, keine Sorge. Das kann z.B. passieren, wenn du in der Chemiebranche arbeitest und du giftigen Chemikalien ausgesetzt bist, die dem Baby schaden könnten und dein Arbeitgeber dich nirgends anders einplanen kann, dann wirst du freigestellt.

Sollte genau in der Zeit eine Prüfung stattfinden, dann darfst du diese ablegen, arbeiten darfst du aber nicht. Wenn dir die 8 Wochen vom Mutterschutz nach der Geburt nicht reichen sollten, dann kannst du nach Rücksprache mit deiner Frauenärztin auch diese Zeit verlängern. Das Beschäftigungsverbot bezieht sich nur auf das privatrechtliche Arbeitsverhältnis, nicht jedoch auf das öffentlich-rechtliche Prüfungsverhältnis zwischen dem Prüfling und der zuständigen Kammer.

Ausbildungsverlauf

Jetzt weißt du was deine Rechte sind und wie du anfangs vorgehen solltest, ab wann ist es denn aber jetzt sinnvoll zurück in die Ausbildung zu kommen, wie geht es danach weiter, was steht dir hierbei zu? Das klären wir jetzt.

Elternzeit

Dein Anspruch auf Elternzeit regelt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Wenn du deine Elternzeit in den ersten 3 Lebensjahren von deinem Kind nehmen möchtest, musst du deinen Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit darüber informieren. Du musst hier aber nichts beantragen, weil dir die Elternzeit gesetzlich zusteht, du musst dein Arbeitgeber lediglich darüber informieren bzw. die Elternzeit anmelden, damit er Bescheid weiß.

Deine Ausbildung wird während deiner Elternzeit auf Eis gelegt, das heißt sie ruht. Während dieser Zeit, das heißt ab dem Zeitpunkt wo du die Elternzeit beantragst, bis zu dem Zeitpunkt, wenn du aus der Elternzeit zurückkommst, darfst du nicht gekündigt werden. Deine Elternzeit wird nicht auf deine Ausbildungszeit angerechnet. Wenn du also aus der Elternzeit zurückkommst, machst du dort weiter, wo du aufgehört hast.

Teilzeitausbildung

Du hast die Möglichkeit deine Ausbildung bereits während der Schwangerschaft oder eben auch danach von einer Vollzeitausbildung in eine Teilzeitausbildung zu verändern. Lese dazu auch gerne den ausführlichen Blogbeitrag bei AZUBeasy nach.

Verkürzung/Verlängerung der Ausbildung

Wenn du feststellst, dass du Schwanger bist du und dein Geburtstermin kurz vor deine Abschlussprüfung fällt oder sogar während der Zeit von deiner Abschlussprüfung stattfindet, dann kann es durchaus sinnvoll sein, die Ausbildung zu verkürzen (gem. § 45 Abs. 1 BBiG). Dazu musst du ein paar Punkte beachten, z.B. dass du sehr gute bzw. gute Noten in der Berufsschule hast und auch wenig Fehlzeiten. Das Ganze muss sowohl von deinem Ausbildungsbetrieb als auch von deiner Kammer genehmigt werden. Wenn du das also vorhaben solltest, tausche dich zeitnah mit deinem Ausbilder aus.

Genauso hast du die Möglichkeit deine Ausbildung zu verlängern. Wenn du zu viele Fehltage haben solltest und dich gesundheitlich einfach nicht in der Lage fühlen solltest deine Ausbildung fertig abzuschließen, hast du auch die Chance auf eine Verlängerung. Hierbei muss dein Ausbildungsbetrieb wieder zustimmen und das ist wieder nur in Rücksprache mit der zuständigen Kammer möglich.

Finanzielle Unterstützung

Du hast verschiedene Möglichkeiten auf finanzielle Unterstützung während deiner Schwangerschaft bzw. während deiner Elternzeit. Diese führe ich dir hier auf.

Mutterschaftsgeld

Während deines Mutterschutzes (6 Wochen vor dem Entbindungstermin bis 8 Wochen danach) steht dir gesetzlich Mutterschaftsgeld zu, dass deine Krankenkasse bezahlt. Das Mutterschaftsgeld ist so hoch wie durchschnittlich dein Nettolohn, jedoch maximal 13€/Tag, d.h. maximal 403€/Monat.

Wenn du normalerweise z.B. 500€ pro Monat verdienst, dann bezahlt dein Arbeitgeber die Differenz zwischen den 13€/Tag, zu deinem normalen Nettolohn. Das wird als sogenannter Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezeichnet.

Elterngeld

12 Monate von deiner Elternzeit (eben erwähnt, max. 3 Jahre) erhältst du Elterngeld, das nennt man Basis-Elterngeld. In dieser Zeit kannst du sogar bis zu 30 Stunden im Betrieb arbeiten, das heißt deine Ausbildung musst du dafür nicht unterbrechen. Das liegt daran, dass du vorher als nicht voll erwerbsfähig gegolten hast in deiner Ausbildung, d.h. hier wird zu Eltern in einer normalen Festanstellung unterschieden. Wenn du deine Ausbildung normal fortführst, steht dir ein Mindestbetrag von 300€ an Elterngeld pro Monat zu. Wenn du vorher mehr verdient hast als 300€, dann steht dir auch anteilig mehr Elterngeld dazu. Dafür gibt es spezielle Elterngeldrechner im Internet. Die Formel hier in den Beitrag zu packen, wäre zu umfangreich. Lass dir das im Internet einfach berechnen.

Es gibt auch die Möglichkeit dein Elterngeld für einen längeren Zeitraum zu erhalten, allerdings halbiert sich dann auch der Betrag. Wenn du also beispielsweise 24 Monate Elterngeld möchtest, dann halbiert sich dein Elterngeld um die Hälfte, das ganze nennt sich Elterngeld Plus. Informiere dich dazu unbedingt bei dem entsprechenden Ministerium für Elterngeld.

Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, d.h. dir stehen eigentlich nur 10 Monate Elterngeld zu, da du ja schon 2 Monate Mutterschaftsgeld bekommst.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Diese wird während deines Mutterschutzes ganz normal weiterbezahlt, da musst du dir keine Gedanken dazu machen. Du erhältst dein BAB allerdings nur dann weiterhin, wenn du nicht in Elternzeit bist. Dann steht dir kein BAB zu, dieser pausiert dann währenddessen und du musst anschließend einen neuen Antrag stellen.

Kindergeld/Wohngeld

Du erhältst Kindergeld für dein Baby, das musst du entsprechend bei der zuständigen Behörde beantragen.

Gehst du in Elternzeit und erhältst ausschließlich den Mindestsatz an Elterngeld, dann kann dir möglicherweise eine Aufstockung durch Arbeitslosengeld oder Wohngeld zustehen. Frage dazu am besten bei deiner zuständigen Arbeitsagentur nach.

Fazit

Das waren nun ganz schön viele Infos, die aber alle super relevant für dich sind, wenn du während deiner Ausbildung schwanger bist oder wirst. Informiere dich frühzeitig welche finanziellen Möglichkeiten dir zustehen und kümmere dich am besten vor der Geburt schon um alles, damit du danach nur noch die Geburtsurkunde beilegen musst und die ganzen Anträge dann absenden kannst. Das erspart dir jede Menge Stress und Ärger, weil du vielleicht noch etwas vergisst.

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