Kündigung oder Betriebswechsel in der Ausbildung

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Du hast schon oft darüber nachgedacht deine Ausbildung hinzuschmeißen und einfach alles sein zu lassen? Du hast demnach schon mal an eine Kündigung gedacht? Zieh lieber in Betracht den Betrieb zu wechseln, anstatt alles hinzuschmeißen. In diesem Beitrag erzähle ich dir, an welchen Punkten du erkennst, wann es Zeit für einen Wechsel bzw. eine Kündigung ist. Außerdem erkläre ich dir wie du genau vorgehen kannst und ich zeige dir, wie es bei mir damals war.

Diese Möglichkeiten hast du

Wenn man in der Ausbildung unzufrieden ist und keine Zukunftsperspektive mehr sieht, dann denkst du vielleicht sofort daran die Ausbildung hinzuschmeißen. Doch eine gute Alternative könnte es sein, den Betrieb zu wechseln. Wir checken mal, wann welche Option für dich besser ist.

Prinzipiell ist das Thema Kündigung bzw. Betriebswechsel teilweise von Kammer zu Kammer unterschiedlich, es KANN hier nochmals gesonderte Regelungen geben. Bitte, bitte, bitte, gehe deshalb UNBEDINGT in das direkte Gespräch mit deiner Kammer!

Mobbing am Arbeitsplatz.
Mobbing am Arbeitsplatz.

Kündigung

Es gibt Gründe, die dafür sprechen, dass du deine Ausbildung abbrichst. Wobei hier schon gesagt sei, dass ich davon absolut kein Fan bin. Ich bin dann eher ein Fan vom Betriebswechsel. Aber jetzt führen wir trotzdem mal ein paar Gründe auf, die eine Kündigung rechtfertigen könnten:

  • Vorstellung des Ausbildungsberufs wurde nicht erfüllt – man hat sich etwas komplett anderes darunter vorgestellt
  • Du hast frühzeitig gemerkt, dass du die falsche Ausbildung gestartet hast und weißt stattdessen genau, welche Ausbildung du dafür machen möchtest.
  • Gesundheitliche/ Finanzielle/ Familiäre Probleme

Fallen dir noch weitere Gründe ein? Schreib es gerne in die Kommentare!

Betriebswechsel

Nun kommen wir zum Betriebswechsel, der Alternative zur Kündigung. Denn meistens ist man nicht mit dem gewählten Beruf unzufrieden, sondern mit dem Betrieb. Ich führe dir nun ein paar Gründe auf, die für einen Betriebswechsel stehen könnten:

  • Mangelhafte Wissensvermittlung im Betrieb – schlechte Ausbildung durch den Betrieb
  • Kein bzw. schlechter Ausbilder
  • Schlechte Arbeitsbedingungen: mehrfach Überstunden, kein Urlaub, keine Entlohnung
  • Mobbing/ sexuelle Belästigung/ Beleidigung
  • Insolvenz/ keine vorhandene Arbeit – dadurch keine Wissensvermittlung

Dies sind einige Gründe, die dafür sprechen, dass du dringend den Betrieb wechseln solltest. Im folgenden erkläre ich dir, wie du den Betrieb wechseln kannst.

Möglichkeiten des Betriebswechsels/der Aufgabe der Ausbildung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten aus dem einen Betrieb in den anderen Betrieb zu wechseln. Das kommt auch meistens darauf an in welcher Phase du dich in der Ausbildung befindest bzw. wie lange du schon dabei bist. Wir schauen uns hier die Form der Kündigungen und des Aufhebungsvertrags an und dann, was ich dir klar empfehlen würde.

Kündigung

Du kannst deinen Ausbildungsvertrag ganz normal kündigen. Hierbei unterliegen allerdings einige Vorgaben, die du beachten musst. Und es wird auch zwischen verschiedenen Kündigungsvarianten unterschieden.

Kündigung in der Probezeit

Wenn du dich noch in der Probezeit befindest kannst du jederzeit kündigen, ohne Einhaltung einer Frist (§ 22 BBiG). Die Voraussetzung ist hier, dass du die Kündigung schriftlich einreichst, Gründe musst du aber nicht nennen.

Beachte, dass sowohl du diese Form der Kündigung anwenden kannst, als auch dein Arbeitgeber!

Fristlose Kündigung

Unter Angaben von dringenden Gründen kannst du auch fristlos kündigen  (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Das gilt aber wieder genau so für deinen Arbeitgeber. Wenn du also dringende Gründe hast wie z.B. Beleidigungen, Mobbing oder sogar körperliche Gewalt kannst du fristlos kündigen. Wenn du als Azubi allerdings gesetzeswidrig handelst, kann dich dein Arbeitgeber genau so fristlos kündigen. Dies wäre z.B. bei Diebstahl der Fall (§ 22 BBiG).

Die Kündigungsgründe dürfen zum Zeitpunkt der Kündigung nicht länger als zwei Wochen bekannt sein (§ 22 Abs. 4 BBiG). Es sind jedoch sehr strenge Maßstäbe anzulegen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt. Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam.

Gründe für eine außerordentliche, fristlose Kündigung können folgende sein:

  • Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz
  • Ausbildungsfremde Tätigkeiten
  • Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)
  • Ausbleibende Ausbildungsvergütung
  • Überstunden, die nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden
  • Systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)

Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nicht einfach mal so schnell geschrieben und eine etwas heikle Sache. Tausche dich in diesem Fall also unbedingt mit deiner zuständigen Kammer oder Gewerkschaft aus!

Ordentliche Kündigung

Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man, dass du innerhalb von einer Frist kündigst und dann gehst. Dann kannst du innerhalb von 4 Wochen kündigen, dies muss schriftlich erfolgen. Dein Ausbildungsbetrieb darf diese Art der Kündigung nicht nutzen. Du hast hier als Azubi einen besonderen Kündigungsschutz (§ 22 BBiG).

ACHTUNG: Das greift nur, wenn du beabsichtigst, deine Ausbildung komplett aufzugeben bzw. einen komplett anderen Beruf zu erlernen (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG).

SEHR WICHTIG: Wenn du dich einmal für die Aufgabe deiner Ausbildung entschieden hast, darfst du anschließend nicht vorgeben, den Betrieb doch wechseln zu wollen. Wenn du den Kündigungsgrund Berufswechsel nur vorgeschoben hast, um dieselbe Ausbildung in einem anderen Betrieb machen zu können, kann der bisherige Ausbildungsbetrieb unter Umständen Schadenersatz verlangen (§ 23 Abs. 1 BBiG).

Aufhebungsvertrag

Nun kommen wir zu der Variante, die ich dir dringend empfehle. Ein Aufhebungsvertrag ist ein schriftlicher Vertrag in dem vereinbart wird, dass beide Seiten mit der Aufhebung des Ausbildungsvertrags einverstanden sind. Diese Art kann von beiden Parteien vorgeschlagen werden und sie ist auch nur gültig, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.

In der Regel lassen sich Arbeitgeber auch auf einen Aufhebungsvertrag ein. Nutze diesen deshalb in jedem Fall, wenn du den Betrieb wechseln möchtest. Greife nur auf die Möglichkeit der Kündigung zurück, wenn dein Arbeitgeber sich komplett quer stellt und du natürlich auch zwingende Gründe hast!

Zufrieden mit neuem Ausbildungsbetrieb.
Zufrieden mit neuem Ausbildungsbetrieb.

So war es bei mir

Ich habe meine Ausbildung in einem Betrieb begonnen, den ich anfangs sehr mochte. Ich bin mit allen Kollegen und Kolleginne und auch Vorgesetzten sehr gut klar gekommen, ich hatte auch eine super Ausbilderin. Doch dann hat sich plötzlich einiges geändert – die Vorgesetzten haben sich geändert, es wurde das Unternehmenskonzept einmal umgekrempelt und es hat eine Kehrtwende stattgefunden, mit der ich nicht zurecht gekommen bin. Der Betrieb und die zuständigen Personen haben sich innerhalb von kürzester Zeit so enorm verändert, dass ich mich damit einfach nicht mehr identifizieren konnte – so wie viele andere Azubikollegen und Kolleginne auch.

Wir haben uns dann damals auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, den beide Parteien unterschrieben haben. Damit konnte ich dann einen neuen Betrieb suchen. Aufgeben war für mich in diesem Moment keine Option, da ich mich auch bereits Anfang des 2. Lehrjahrs befunden habe. Wenn ich dann aufgegeben hätte, wären die letzten 1,5 Jahre für mich vergeudet gewesen.

Ich habe dann glücklicherweise sehr schnell einen neuen Betrieb gefunden. Das ging relativ einfach über meine Klassenkameraden in der Berufsschule, hier hat sich schnell raus kristallisiert wo, was, wie möglich ist. Dann habe ich mich in einem Betrieb beworben und wurde schnell eingestellt, sodass ich einen reibungslosen Wechsel hatte. Das musste natürlich auch alles bei der entsprechenden Kammer gemeldet werden, was aber alles von der Personalabteilung übernommen wurde.

Der Größe „Stress“ war für mich, dass ich eigentlich wieder von vorne anfangen musste. Alle Azubis in diesem Betrieb kannten sich bereits seit vielen Monaten. Sie wussten wie, wo, was abläuft und ich war die „Neue„. Das hat sich aber auch schnell gelegt und ich wurde schnell und gut eingearbeitet und habe mich schnell eingelegt und konnte somit die letzten 1,5 Jahre dort meine Ausbildung fertig machen, wofür ich sehr dankbar war! Ich konnte noch viel lernen und mitnehmen.

Wenn ich den Betrieb nicht gewechselt hätte, hätte ich womöglich aufgegeben und alles hingeschmissen, weil einen die Situation dann schon sehr zermürben kann. Ich hatte damals zwei Optionen: weiter machen wie bisher und unzufrieden sein oder wechseln und neu starten und das Beste draus machen. Glücklicherweise habe ich mich für die zweite Option entschieden und würde es jederzeit wieder so machen!

Wie geht´s nun weiter?

Wenn du dich also unwohl in deinem Betrieb fühlst, mit deinem Vorgesetzten bzw. Ausbilder nicht klar kommst, nichts lernst und denkst immer hinterher zuhängen im Vergleich zu deinen Klassenkameraden oder du sogar gemobbt wirst, dann suche einen anderen Betrieb.

Ich bin der Meinung, dass du dich damals aus ganz bestimmten Gründen genau für DIESE Ausbildung entschieden hast. Deshalb liegt deine Unzufriedenheit vermutlich nicht an dem Beruf, sondern an deinem Betrieb.

Gehe nun folgendermaßen vor:

  1. Suche das Gespräch mit deinem Lehrer/Lehrerin und deiner zuständigen Kammer und lasse dich da nochmals beraten.
  2. Suche das Gespräch mit deinem Azubibetreuer/Azubibetreuerin und spreche das Thema an und sage, dass du gerne den Betrieb wechseln möchtest aus den gegebenen Gründen.
  3. Mach dich parallel schlau nach einem neuen Betrieb. Spreche dazu auch mit deinen Klassenkameraden/-kameradinnen und höre dich um, wo ggf. noch Azubis aufgenommen werden.
  4. Schreibe schon mal eine Bewerbung für den Wechsel, dass du vorbereitet bist, wenn es schnell gehen muss.
  5. Kläre mit deinem Azubibetreuer ab, dass du einen Aufhebungsvertrag bekommst. Wenn sie dich nicht so einfach gehen lassen wollen, gehe nochmals mit deinem Ausbilder ins Gespräch. Mache ihm klar, dass keiner etwas davon hat, wenn du unzufrieden deine Ausbildung dort fortsetzen sollst. Wende das aber erst an, wenn du einen neuen Betrieb hast! Ansonsten stehst du womöglich schnell ohne Betrieb da.
  6. Wenn du im neuen Betrieb bist, erkundige dich in der Personalabteilung bzw. bei deinem Azubibetreuer, dass bei der Kammer auch alles richtig gemeldet wurde und du nun dem neuen Betrieb angehörst –> das ist wichtig für die Prüfungen!
  7. Nun genieße noch deine restliche Ausbildung und sei stolz auf dich, dass du den Schritt gewagt hast! 🙂

Fazit

Du kannst deine Ausbildung nicht einfach so wechseln, weil es dir gerade nicht mehr passt oder du keinen Bock mehr hast – das ist kein wichtiger Grund. Du hast damals einen Vertrag abgeschlossen, an den sich beide Seite halten müssen. Du kannst deinen Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit also nur wechseln, wenn du wirklich außerordentliche Gründe hast und damit fristlos kündigst, oder (viel besser!) du mit deinem aktuellen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbarst. Wenn du aber voreilig vorgehst und „falsch“ kündigst, kann dir im schlimmsten Fall sogar Schadensersatz drohen. Geh vorher also unbedingt mit deiner zuständigen Kammer ins Gespräch!

In diesem Sinne, bis ganz bald

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