Ausbildungsbetrieb geht insolvent – was nun?

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Dein Ausbildungsbetrieb ist pleite? Du fühlst dich überfordert und weißt nicht wie es für dich weiter geht? Wenn du diesen Beitrag gelesen hast, weißt du konkret, was du jetzt zu tun hast, wenn dein Betrieb insolvent ist!

Insolvenz – was ist das?

Wenn es einem Unternehmen finanziell gut geht, ist es flüssig, d.h. solvent. Wenn es einem Unternehmen demnach nicht (mehr) gut geht, ist es nicht (mehr) flüssig bzw. zahlungsfähig und damit insolvent. Das kann aus verschiedensten Gründen passieren. Das heißt für dich als Azubi aber noch nicht, dass der Betrieb von heute auf morgen komplett geschlossen wird. So ein Insolvenzverfahren zieht sich in der Regel über einen längeren Zeitraum. Es gilt allerdings zu beobachten, wie sich das Insolvenzfahren über die kommenden Wochen/Monate entwickeln wird. Je nachdem musst du handeln. Es besteht die Option, dass der Betrieb komplett geschlossen wird oder das er von jemand anders aufgekauft wird.

Sobald ein Unternehmen ein Insolvenzverfahren beantragt hat, wird dem Unternehmen ein Insolvenzverwalter an die Seite gestellt. Folgendes gilt dabei unbedingt zu beachten:

Du weißt nun also, dass es dem Ausbildungsbetrieb finanziell nicht mehr gut geht – ganz im Gegenteil. Es kann sein, dass der Betrieb demnächst komplett schließt. Lass uns nun gemeinsam prüfen, wie es für dich als Azubi weiter gehen kann.

Azubigehalt & Insolvenzgeld

Du hast verschiedene Optionen mit der Situation, dass dein Ausbildungsbetrieb insolvent ist, umzugehen. Prüfen wir zunächst mal, wie es mit deinem finanziellen Rahmen weiter geht und ob du dich weiterhin auf dein Azubigehalt verlassen kannst.

Normalerweise erhältst du jeden Monat dein Azubigehalt. Und „nur“ weil ein Unternehmen ein Insolvenzverfahren beantragt hat, heißt das noch nicht, dass es von heute auf morgen komplett schließen wird. Normalerweise läuft der Betrieb erst mal normal weiter, d.h. ebenso dein Gehalt. Doch das Gehalt kommt dann nicht mehr von dem Betrieb, da er ja nicht mehr zahlungsfähig ist, sondern von der Agentur für Arbeit.

Die Höhe des Insolvenzgeldes richtet sich an die Höhe des Nettolohns, den du normalerweise bekommen würdest. Das Insolvenzgeld wir steuerfrei ausbezahlt, d.h. du bekommst wirklich die Höhe deines normalen Nettolohns raus. Außerdem bezahl die Agentur für Arbeit die Sozialabgaben, d.h. du bist weiterhin krankenversichert und zahlst die üblichen Steuern weiter. Was genau alles unter den Sozialabgaben läuft kannst du in meinem Blogbeitrag zum Thema „Deine erste Gehaltsabrechnung“ nachlesen.

Das Insolvenzgeld musst du nicht selbst beantragen, dies macht der Insolvenzverwalter für dich. Solltest du plötzlich doch kein Geld mehr bekommen, weil der Insolvenzverwalter z.B. seinen Job nicht richtig gemacht hat und dich nicht gemeldet hat, setze dich unbedingt schnellstmöglich mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung um dein Insolvenzgeld zu erhalten.

Wie geht es weiter?

Du hast nun leider nicht mehr all zu viele Möglichkeiten dich nach einer passenden Lösung umzuschauen.

Du hast nun drei verschiedene Optionen, die du wählen kannst:

  1. Du wirst gekündigt, da du dich nicht frühzeitig um einen neuen Betrieb gekümmert hast und dich nicht nach der weiteren Zukunft in deinem Betrieb erkundigt hast.
  2. Prüfe, ob der Betrieb von jemand anders übernommen/aufgekauft wird und du deine Ausbildung in dem Betrieb zu ende machen kannst.
  3. Erkundige dich nach einem neuen Betrieb, wechsle den Betrieb und mache in diesem dann deine Ausbildung zu ende.

Ich denke es ist keine Überraschung, dass ich dir zu letzterem rate. Nimm die Sache, also deine Ausbildung, dein Schicksal und damit deine Zukunft selbst in die Hand und verlasse dich hier nicht auf jemand anderen.

Information am Rande: Ausbildungsbetriebe erhalten (je nach Bundesland anders) sogar einen „Bonus“ oder „Zuschuss“ vom Land, wenn sie Azubis übernehmen, die aus einem insolventen Ausbildungsbetrieb kommen. Das scheint wohl eine Art „Danke“ zu sein, die Azubis schnell und unbürokratisch aufzunehmen, die gerade dringend Hilfe brauchen.

1. Option: Du wirst gekündigt

Wenn es nun also darum geht, dass der Betrieb wirklich dicht machen muss, weil dein Ausbildungsbetrieb insolvent ist, dann kann es sein, dass du die Kündigung auf den Tisch gelegt bekommst. Der Betrieb wird ja faktisch nicht weiter existieren, dass heißt man kann dich auch nicht weiterhin ausbilden.

Da du diese Option ja nicht möchtest, gilt es die anderen Optionen zu prüfen.

2. Option: Der Betrieb wird aufgekauft

Das kommt relativ häufig vor, dass ein Betrieb im Insolvenzverfahren von einer anderen Firma aufgekauft wird. Damit eröffnet sich für dich natürlich die Chance die Ausbildung in diesem Betrieb auch zu beenden und ordentlich fertig zu machen.

Diese Option kommt allerdings nur in Frage, wenn alles recht zeitnah passiert und der Insolvenzverwalter (=dein neuer Azubibetreuer) frühzeitig eine Übernahme bzw. einen neuen Vertrag vorlegt. Sollte das nicht innerhalb von wenigen Tagen/Wochen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens passieren, rate ich dir dringend zu Option Nr. 3.

3. Option: Ausbildungsbetrieb selbstständig wechseln

Ich würde dir dringend raten diese Option frühzeitig durchzuspielen, mit allem was dazu gehört. Und warum? Naja, da du ja ein schlauer & smarter Azubi bist, kommst du dem Ganzen schon zuvor und hast dich schon lange nach einem anderen Ausbildungsbetrieb umgesehen 🙂

Wie das ganze funktioniert, was du dabei beachten musst, welche gesetzlichen Vorgaben es einzuhalten gilt erfährst du im Beitrag „Kündigung oder Betriebswechsel“ – lies dir den Beitrag unbedingt durch! Dann weißt du Bescheid, wie du mit der Kündigung bzw. dem Aufhebungsvertrag in deinem alten Betrieb umgehen musst.

Was ändert sich in der Berufsschule?

In der Berufsschule sollte sich, sofern der neue Betrieb immer noch im gleichen Bundesland/der gleichen Region ist wie der alte Betrieb, nichts ändern.

Du musst nur sicher gehen, dass die Kammer über alle Vorgänge und Änderungen Bescheid weiß. Sie wickelt am Ende deine Prüfung und deine Zeugnisse ab. Wenn sie also nicht weiß, in welchem Betrieb zu schlussendlich gelandet bist, kann es sein, dass die Einladung zur Abschlussprüfung nicht mal bei dir ankommt. Es ist also wirklich wichtig, dass die zuständige Kammer über alles Bescheid weiß.

Solltest du dich für Option 2 entscheiden und in dem Betrieb weiterlernen, ist die Firma trotzdem eine andere. Das musst du auch entsprechend melden und lernst damit auch in einem anderen Betrieb – unrelevant, ob der Betrieb immer noch an der alten Stelle ist.

Hier kannst du dir Unterstützung holen

Das Ganze kann natürlich sehr aufwühlend und belastend sein, Unterstützung ist daher immer ratsam. Hole dir am Besten Rat bei deiner zuständigen/regionalen Kammer – IHK, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer (je nachdem in welcher Sparte du deine Ausbildung machst). Google dazu einfach IHK/ Handwerkskammer/ Landwirtschaftskammer + dein Landkreis und dann hast du dort direkt eine Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse.

Hole dir Rat und Unterstützung bei deinem Lehrer/Lehrerin in der Berufsschule. Hast du dort jemand, mit dem du dich gut unterhalten kannst? Dein Klassenlehrer bzw. deine Klassenlehrerin oder ein Vertrauenslehrer? Klasse! Dann hole dir dort nochmals zusätzlich Rat! Die Berufsschule in der du bist, hat mit Sicherheit schon mehrmals solche Fälle gehabt und kennt sich demnach damit aus.

Fazit

Wenn dein Ausbildungsbetrieb insolvent ist, heißt das noch nicht, dass deine Ausbildung damit auch hoffnungslos verloren ist. Nutze die Zeit und suche schnellstmöglich nach einem neuen Ausbildungsbetrieb. Über einen Zeitraum von 3 Monaten bezahlt dir die Agentur für Arbeit ein Insolvenzgeld, dass dein Ausbildungsgehalt ausgleicht. Ruh dich darauf aber nicht aus, sondern geh sofort auf die Suche nach einer Alternative! Im Zweifel kann es nämlich sein, dass du dann auf einmal ohne Ausbildungsbetrieb da stehst.

Wie würdest du mit einer solchen Situation umgehen? Oder hast du so etwas schon mal erlebt? Schreib es in die Kommentare.

In diesem Sinne, bis ganz bald


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